ExtraZins-Konto
Tagesgeldkonto mit bis zu 1,40 % Zinsen p.a.
So spart man heute: Unser kostenloses ExtraZins-Konto ist die ideale Ergänzung zu Ihrem Girokonto. Sie erhalten ab dem ersten Cent attraktive Zinsen – und können täglich über Ihre Einlage verfügen.
ExtraZins-Konto
- bis zu 1,40 % Zinsen bei täglicher Verfügbarkeit
- ExtraZinsen ab dem ersten Cent
- Kontoverwaltung bequem über Internet
- Direktzugriff unabhängig von Öffnungszeiten von jedem Ort der Welt aus möglich
- kostenfreie Kontoführung
- vierteljährliche Zinsgutschrift
- Kontoauszug im Geschäftsgebiet an allen MBS-Auszugsdruckern, ansonsten vierteljährlich per Post
- Referenzkonto muss kein Konto bei der MBS sein
So profitieren Sie vom ExtraZins-Konto:
- Konto beauftragen
- gewünschte Beträge nach Belieben auf das ExtraZins-Konto überweisen
- entspannt zurücklehnen und von Zinsgutschriften profitieren
Ihre Konditionen
| Gesamtguthaben in Euro | ab 0,01 | ab 500.000 |
|---|---|---|
| Zinsen in % p.a. | 1,40 | 1,20 |
| Die Konditionen gelten für das jeweilige Gesamtguthaben. Die Zinsen können der jeweiligen Marktsituation angepasst werden (Stand: 12.07.2010). | ||
| Kosten: | |
|---|---|
| Kontoführung | kostenlos |
| Buchungen | kostenlos |
| Erste mbs direkt-Kundenkarte für Ihr ExtraZins-Konto | kostenlos |
| Weitere mbs direkt-Kundenkarten für Ihr ExtraZins-Konto | 5,00 Euro pro Jahr und Karte |
| Abruf von Kontoauszügen mit Ihrer mbs direkt-Kundenkarte an den Kontoauszugsdruckern der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam | kostenlos |
| Versand von Kontoauszügen an Kunden mit Wohnsitz außerhalb des Geschäftsgebietes der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam | kostenlos |
| Versand von Kontoauszügen an Kunden mit Wohnsitz innerhalb des Geschäftsgebietes der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam | 0,55 Euro pro Versand |
| Sperre der mbs direkt-Kundenkarte | 10,00 Euro |
Den vollständigen Vertragsinhalt finden Sie in den Sonderbedingungen.
Was für Sie noch wichtig ist
Zinserträge steuerfrei sichern. Bitte denken Sie daran, uns einen Freistellungsauftrag zu erteilen bzw. einen bereits hinterlegten Auftrag zu überprüfen. Denn gemäß Einkommensteuergesetz sind wir verpflichtet, Abgeltungsteuer einzubehalten, sofern Sie uns keinen Freistellungsauftrag erteilt haben bzw. der Freibetrag überschritten wird. Bitte beachten Sie unsere detailierten Informationen zu diesem Thema und sichern Sie sich damit Ihre vollen Zinserträge.
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